
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich in meiner Praxis auch Psychotherapie für Judendliche an.
Meine Vorgehensweise ist verhaltenstherapeutisch ausgerichtet. Ich behandele Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren, die für eine Zeit psychotherapeutische Unterstützung brauchen. Gründe für eine psychotherapeutische Behandlung können sehr vielfältig sein. In einem ersten Kennlerngespräch können diese besprochen werden. In weiteren drei bis vier Terminen kläre ich diagnostisch ab, ob eine Psychotherapie der oder des Jugendlichen notwendig und sinnvoll ist.
Ein Termin/eine Therapiestunde bei mir ist normalerweise 50 Minuten lang und findet an einem fest vereinbarten Termin wöchentlich statt.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Privatpraxis handelt und die Kostenübernahme der Therapiestunden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist.
Bei weiteren Fragen und wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich gerne an.
Selbstzahler
Das Honorar für die Therapiestunden sowie auch für die weiteren Leistungen (probatorische Sitzungen, psychometrische Testung) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenkasse
Bitte wenden Sie sich an Ihre private Krankenversichtung, um zu klären in welchem Umfang psychoterapeutische Leistungen übernommen werden
Beihilfe
Beihilfeberechtigt sind psychotherapeutische Leistungen (Verhaltenstherapie) im Regelfall in einem Umfang von bis zu 45 Sitzungen. Auch die ersten fünf Sitzungen zur Diagnostik (Probatorische Sitzungen) werden normalerweise von der Beihilfe erstattet. Zur Beantragung der Kostenübernahme durch die Beihilfe müssen vorab entsprechende Antragsformulare angefodert werden.
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bei mir zur Zeit nicht möglich.